Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der lokalXperten online Marketing Agentur Hamburg (im Folgenden „LX“) und ihren Auftraggebern. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB von LX. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Gegenstand:
LX ist als Unternehmen im Bereich des Online-Marketings tätig und bietet seinen Auftraggebern verschiedene Leistungen in diesem Bereich an. Diese werden durch qualifizierte Mitarbeiter und externe Dienstleister erbracht.
§ 3 Leistungsumfang:
Der Umfang der beauftragten Leistungen von LX sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen werden in einem Angebot festgelegt, das von LX erstellt wird. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Vertragsabschluss:
Ein Vertrag zwischen LX und dem Auftraggeber kommt durch Annahme eines Angebots per E-Mail oder durch Vertragsunterzeichnung zustande. Falls der Vertrag innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsbestätigung nicht in Anspruch genommen wird, stellt LX eine Rechnung über 50% der im Angebot vereinbarten Summe aus.
§ 5 Datenschutz:
LX behandelt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich und beachtet die Datenschutzvorschriften. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu. LX speichert die Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und gibt sie nur zur Vertragsabwicklung an Dritte weiter, wenn dies erforderlich ist und der Auftraggeber zustimmt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber stellt LX alle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung und informiert LX bei Vertragsabschluss über bereits bestehende Werbekampagnen und Accounts bei Google. Er ist auch verpflichtet, LX erforderliche PIN-Codes für Kampagnen von Google sicher zu übermitteln. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kann LX den Vertrag kündigen, und der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
§ 7 Sonstige Pflichten:
Der Auftraggeber gewährt LX das Recht, eine angemessene Anzahl von Lichtbildaufnahmen als Arbeitsbeispiele zu nutzen. Er sichert zu, dass seine Webseite und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt LX von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadensersatz:
Die Vertragsparteien haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut. Die Haftung ist in diesem Fall auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt, jedoch höchstens auf den Gesamtpreis. Die Parteien befreien sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter im oben genannten Umfang. Eine Haftung für höhere Gewalt oder andere von den Parteien nicht zu vertretende Ursachen ist ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die Leistungen von LX von externen Faktoren beeinflusst werden können, die nicht unter der Kontrolle von LX liegen. Daher kann LX keine Garantie für eine Verbesserung der Positionierung oder der Ergebnisse übernehmen, und eine Haftung für eine mögliche Verschlechterung der Positionierung oder der Ergebnisse ist ausgeschlossen. Jegliche Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
§ 9 Leistungsverzögerungen:
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen LX, die Erfüllung der Verpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Die Erfüllungspflicht des Auftraggebers verlängert sich entsprechend. Ereignisse wie Streiks oder Aussperrungen gelten als höhere Gewalt. Kommt LX mit der Leistungserbringung in Verzug, kann der Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung schriftlich den Vertrag kündigen.
§ 10 Sach/Rechtsmängelhaftung:
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit diese auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien oder Material des Auftraggebers oder auf Vorleistungen Dritter beruhen. Bei Weiterleitung von Lieferungen Dritter beschränkt sich die Haftung auf Auswahlverschulden. Der Auftraggeber hat Leistungen von LX unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Andernfalls gelten die Leistungen auch mit Mängeln als genehmigt. Sach- oder Rechtsmängelansprüche beschränken sich auf Nacherfüllung. Bei erfolglosem Nachbessern kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.